Durch die DIN EN 15635 ist es seit 2009 für alle Betriebe zur Pflicht geworden, Ihre Regalanlagen jährlich von einem sachkundigen Regalprüfer auf Ihre Sicherheit hin begutachten zu lassen. Bei dieser Sichtung wird jährlich die Sicherheit der Waren und natürlich in erster Linie auch die Sicherheit der Mitarbeiter geprüft.
Die Kontrolle erfolgt im laufenden Betrieb. Es enstehen also keine Ausfallkosten und eventuelle Fehler können aufgedeckt werden. Jegliche Sichtungen werden schriftlich aufgezeichnet. Diese Art der Regalinspektion ist für Firmen mit Lagereinrichtungen eine jährliche Pflicht.
In zeitlichen Abständen von max. 12 Monaten ist eine Inspektion durch einen autorisierten, fachkundigen Regalinspekteur vorgeschrieben. Die Inspektion erfolgt durch
unsere hauseigenen, zertifizierten Regalinspekteure
bei laufendem Betrieb als Sichtkontrolle. Diese Inspektion beinhaltet:
• Optische Inspektion der Lagereinrichtung
• Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234)
• Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen nach DIN EN 15635
• Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem vorhandenen Aufbau inklusive Aktualisierung der Belastungsschilder
• Kennzeichnung beschädigter Bauteile (soweit erforderlich) und Beurteilung der Schäden
• Erstellung einer Stückliste für beschädigte bzw. fehlende Regalteile
• Aufnahme der Regalschäden auf eine Checkliste je Standort
• Erstellung des Inspektionsprotokolls anhand des Prüfberichtes
• Vergabe der Prüfplakette
• Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Instandsetzungsangebot